Lohnsteuerklassen 3/5
Vorsicht bei den Lohnsteuerklassen 3 und 5. Immer wieder führt diese Konstellation zu Einkommensteuernachzahlungen. Besonders wichtig: haben beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen, so sind sie verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt es zu einer nicht unwesentlichen Nachzahlung bei der Einkommensteuer. Fragen Sie mich, ich überprüfe schon Unterjährig, ob dies bei Ihnen auch der Fall ist.