Richtig vererben, richtig schenken

Schenkungen und Erbschaften können eine hohe Steuerbelastung auslösen. Wer die komplizierten steuerrechtlichen Regelungen nicht kennt, läuft Gefahr, viel Geld an den Fiskus zu verlieren. Ein wichtiger Faktor in meiner Beratung ist dabei die vorausschauende Planung. Es ist niemals zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, wie das eigene Vermögen verteilt werden soll und dabei die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu minimieren oder ganz zu neutralisieren. Im Nachhinein ist es unmöglich, irgendwelche Gestaltungen auszuüben, die Erben haben dann keine Mögichkeit mehr, Steuern zu vermeiden.

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Über Steuern & Beraten

Steuerberatung für Unternehmen

 

 

Leistungen für Unternehmen

 

Vielfältige Vorschriften  in Form von Verlustabzugsbeschränkungen (.z.B. bei Kommanditisten o.ä. beschränkt haftenden Gesellschaftern) und die immer restriktivere Einschränkung von der Verwendung von Verlustvorträgen bei Kapitalgesellschaften machen es erforderlich, vor- und umsichtig zu handeln.

Auch die betriebswirtschaftliche Beratung mit der Aufstellung von Planzahlen, der Bilanzanalyse und Prozessoptimierung stellen wichtige Kontroll- und Gestaltungsinstrumente für jeden Unternehmer dar.

Meine Leistungen umfassen u.a.:

  • Fertigen der Buchführung und der Lohnbuchführung
  • Erstellen von monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Summen- und Saldenlisten
  • Erstellen von z.B. Zwischen-, Auseinandersetzungs- und Zerschlagungsbilanzen
  • Erstellen der  Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften sowie Einzelunternehmern
  • Anfertigen der notwendigen Steuererklärungen, z.B. Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuererklärungen, Feststellungserklärungen, auch bei Treuhandverhältnissen
  • Insbesondere bin ich behilflich bei der Rechtsformwahl, bei Umwandlungen nach dem UmwG und dem UmwStG (z.B. Verschmelzung oder Formwechsel)
  • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt und Notar)
  • Durchführung von Betriebsprüfungen des Finanzamtes, der deutschen Rentenversicherung u.a.
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Klageverfahren vor dem FG und dem BFH

Steuerberatung für Privatpersonen

Wieso sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden? Ganz einfach – die Steuerberatung gewinnt auch für Arbeitnehmer und Privatpersonen immer mehr an Bedeutung.

Vor allem in den letzten Jahren hat sich gezeigt, wie sehr die Finanzverwaltung die größte Bevölkerungsschicht „für sich“ entdeckt hat. Die Streichung der Pendlerpauschale (siehe mein Beitrag „Die Gesetze werden in Berlin gemacht“), zwischenzeitlich wieder eingeführt, die Streichung des Arbeitszimmers, ebenfalls sehr strittig, mit vielen anhängigen Verfahren. Auch die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitaleinkünften ist ein herber Schlag, der gegen die leistungsorientierte Besteuerung von Steuerpflichtigen geht. Die Abschmelzung des Sparerfrei- und Werbungskostenpauschbetrags habe ich hier ebenfalls nur beispielhaft aufgezählt und möchte Ihnen damit zeigen, dass kompetente steuerliche Beratung unabdingbar ist.

Sei es bei der Antragsveranlagung, bei der unlängst die zweijährige Antragsfrist gekippt wurde, oder bei Gestaltungsfragen um Vermietung & Verpachtung. Schenkungen und Erbanfälle sind ebenso wichtige Beratungsgebiete, wie auch die Gründung von Familienstiftungen u.ä.. Steuerberatung bedeutet hier ein genaues Abprüfen des Sachverhalts, um eine optimale Gestaltung zu finden.

Auch hier ist ganz klar: professionelle Beratung spart Geld.

Mein originäres Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem:

  • Beratung bei der Antragsveranlagung von Arbeitnehmern in allen lohnsteuerlichen Belangen
  • Überprüfungder steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen
  • Gestaltungsfragen bei der Vermietung & Verpachtung
  • Beratung bei Alterseinkünften wie Renten und Versorgungsbezügen
  • Fertigen von Einkommensteuererklärungen
  • Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Führen von Klagen beim FG und BFH

Leistungen

Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, das gilt natürlich auch für mich. Einen Überblick über meine Leistungen möchte ich Ihnen auf dieser Seite vorstellen, bitte beachten Sie jedoch – es handelt sich hierbei natürlich um eine unvollständige Übersicht.

Aufgrund der Vielzahl von Einzelsteuergesetzen und Beratungsgebiete kann ich auf dieser Seite natürlich nicht das gesamte Spektrum darstellen. Dennoch hoffe ich, Ihnen einen kleinen und interessanten Überblick verschaffen zu können.

Steuerberater Dortmund

Kennen Sie ihr Rating?

Creditreform, Schufa u.a. Dienstleister, auch Auskunfteien genannt,  bewerten seit Jahren die Bonität von privaten und juristischen Personen, Unternehmen und Gesellschaften.

Wie dieses Rating vonstatten geht, nach welchen Kriterien die Scores vergeben werden, darum haben die Ratingagenturen immer ein Geheimnis gemacht. Doch nun ist mit dieser Geheimniskrämerei Schluß. Mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes werden die Geheimnisse gelüftet, außerdem können alle Personen nun einmal jährlich kostenlos ihren Score erfragen.

„Die Gesetze werden in Berlin gemacht…

…und nbundestagicht in Karlsruhe“. Das ist mir heute bei der Lektüre des neuen Spiegel in den Kopf gekommen. Peer Steinbrücks Kommentar zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Pendlerpauschale. Einführung des  „Werkstorprinzips“. Viele Klagen waren anhängig, viele Einspüche wurden eingelegt.

Schlussendlich hat das Bundesverfassungsgericht richtig geurteilt. Es wurde stetige, höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt – und Berlin mochte den Tenor des Urteils sicherlich nicht gerne. In aller Eile hatte die Bundsesregierung keine andere Möglichkeit, als die alte Fassung des EStG in diesen Punkten wieder aufleben zu lassen.

Die spannende Frage ist doch nun – was passiert weiter. Ich gehe nicht davon aus, dass die alte (wiedereingeführte) Regelung noch sehr lange bestand haben wird. Wird bald das Gesetz geändert?